Die ersten Schritte nach der Erbschaft
- Überblick verschaffen: Grundbuchstand, Flurstücke und tatsächliche Fläche klären. Oft gehört mehr oder weniger dazu, als die Familie annahm.
- Laufende Verhältnisse prüfen: Bestehende Jagdpacht, Nutzungsvereinbarungen und Versicherungen weiterführen oder ordnen. Auch die Verkehrssicherungspflicht liegt nun bei Ihnen.
- Nicht auf Erstangebote eingehen: Serienbriefe mit Pauschalpreisen kalkulieren mit der Unerfahrenheit von Erben. Unterschreiben Sie nichts vor einer unabhängigen Bewertung.
- Wert fundiert einordnen lassen: Bestand, Boden, Erschließung und Jagdwert bestimmen den Preis, nicht der Bodenrichtwert allein.
Behalten, verpachten oder verkaufen?
Alle drei Wege können richtig sein. Behalten lohnt, wenn jemand in der Familie die Bewirtschaftung übernehmen will. Eine Verpachtung, etwa der Jagd, bringt laufende, aber überschaubare Erträge, und die Eigentümerpflichten bleiben bestehen. Ein Verkauf schafft Klarheit, besonders in Erbengemeinschaften, und setzt gebundenes Kapital frei. Wir beraten ergebnisoffen: Auch das Behalten kann unser Rat sein.

Der oft übersehene Wert: die Jagd
Viele Erben kennen den Holzwert, aber nicht den Jagdwert. Zusammenhängende Flächen ab 75 Hektar bilden einen Eigenjagdbezirk, und dafür gibt es einen eigenen, zahlungsbereiten Käuferkreis. Auch kleinere Flächen mit gutem Wildvorkommen erzielen jagdlich bessere Preise, als reine Forstkalkulationen nahelegen. Genau diese Einordnung ist unser Handwerk.
Wir versprechen keinen Fantasiepreis. Trägt der Wald den Preis nicht, sagen wir Ihnen auch das. Deshalb können Sie uns glauben, wenn er erreichbar ist.Unser Grundsatz für jedes Mandat
Diskretion, auch innerhalb der Familie ein Wert
Wir vermitteln ohne Inserat, ohne Schild und ohne öffentliches Exposé. Ausgewählte Interessenten werden einzeln angesprochen. Was verkauft wird und warum, bleibt vertraulich, gegenüber der Nachbarschaft und auf Wunsch bis zum Abschluss.
Was ist der geerbte Wald wert?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei, unverbindlich und vertraulich. Lage, ungefähre Fläche und eine kurze Beschreibung genügen, auch wenn Unterlagen noch fehlen.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen ↗Häufige Fragen von Erben
Muss ich den geerbten Wald schnell verkaufen?
Nein, und Sie sollten es auch nicht. Pauschale Kaufangebote per Brief liegen häufig deutlich unter dem tatsächlichen Wert. Verschaffen Sie sich erst einen Überblick und lassen Sie den Wert fundiert einordnen. Ein guter Verkauf braucht Wochen, kein Wochenende.
Wir sind eine Erbengemeinschaft. Wie funktioniert der Verkauf?
Eine Erbengemeinschaft kann den Wald nur gemeinsam verkaufen. Üblich sind der gemeinsame Verkauf mit Aufteilung des Erlöses oder die Übernahme durch einen Miterben, der die anderen auszahlt. Grundlage jeder fairen Lösung ist eine Bewertung, der alle vertrauen. Die rechtliche Gestaltung gehört zum Notar, steuerliche Fragen zum Steuerberater. Wir liefern die belastbare Wertermittlung und führen den Verkauf.
Welche Steuern fallen beim Verkauf eines geerbten Waldes an?
Das hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob der Wald Privat- oder Betriebsvermögen ist und wie lange er sich bereits in Familienbesitz befindet. Bei geerbten Grundstücken zählt für die Spekulationsfrist in der Regel der Erwerb durch den Erblasser. Klären Sie diese Fragen vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater, wir stimmen den Ablauf darauf ab.

